Bekanntmachungen
Jahresabschluss der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 5 KPG
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2023 der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der EEP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Neumünster mit Datum vom 02. Mai 2024 erhalten.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern als Prüfungsbehörde hat keine ergänzenden Feststellungen zum vorgelegten Prüfungsbericht getroffen.
Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 02. Mai 2024 beschlossen, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen.
Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 betrug 212.281,86 €. Die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH hat am 06. Mai 2024 beschlossen, einen Teilbetrag von 10.614,09 € in die satzungsmäßige Rücklage einzustellen, ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € an den Gesellschafter auszuschütten und der Restbetrag von 101.667,77 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.
Die gemäß Kommunalprüfungsgesetz offenlegungspflichtigen Unterlagen für den Jahresabschluss 2023 liegen in der Zeit vom 30.08.2024 bis 01.10.2024 montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00-15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00-12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, August-Bebel-Straße 3, 23936 Grevesmühlen, öffentlich aus.
Grevesmühlen, 30.08.2024
gez. Uta Woge
-Geschäftsführerin-
Jahresabschluss der Grevesmühlener kommunale Bau GmbH
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 5 KPG
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2023 der Grevesmühlener kommunale Bau GmbH sind fertiggestellt. Diese haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der EEP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Neumünster mit Datum vom 29. Februar 2024 erhalten.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern als Prüfungsbehörde hat keine ergänzenden Feststellungen zum vorgelegten Prüfungsbericht getroffen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 06. Mai 2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 14.722,09 € in aus den Rücklagen zu entnehmen.
Die gemäß Kommunalprüfungsgesetz offenlegungspflichtigen Unterlagen für den Jahresabschluss 2023 liegen in der Zeit vom 30.08.2024 bis 01.10.2024 montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00-15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00-12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, August-Bebel-Straße 3, 23936 Grevesmühlen, öffentlich aus.
Grevesmühlen, 30.08.2024
gez. Uta Woge
-Geschäftsführerin-