Vermietungsprozess
Wie werde ich Mieter bei der WOBAG?
- Sollten Sie noch nicht als Wohnungsinteressent bei uns registriert sein, müssen Sie zunächst einen Fragebogen für Mietinteressenten ausfüllen. Hier können Sie Angaben zu der gewünschten Stadt, der Zimmeranzahl, der Wohnungsgröße, der Miete u.v.m. machen. Sie werden daraufhin bei uns registriert.
- Sobald wir eine Wohnung im Angebot haben, die auf Ihr Wohnungsgesuch passt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um eine Besichtigung der Wohnung abzusprechen. Sollte die Wohnung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Grundes mit, so dass wir Ihr Gesuch gegebenenfalls abändern können.
- Sollte die Wohnung Ihren Vorstellungen entsprechen, fertigen wir einen Mietvertrag an. Nach Unterschrift des Vertrages und Einzahlung der Kaution, wird dann die Wohnung nach vorheriger Terminabsprache von dem zuständigen Hauswart übergeben.
Warum soll ich das Formular für Wohnungsinteressenten ausfüllen?
Ihre Daten helfen uns, passende Wohnungsangebote für Sie auszuwählen. Es werden nicht alle unsere freien Wohnungen auf unserer Internetseite angezeigt, so dass unsere Mitarbeiter Ihnen auch andere verfügbare Wohnungen vorstellen können.
Sollte die Wohnung außerdem noch vermietet sein, können wir Ihnen nur dann die Kontaktdaten von Mietern geben, wenn Ihre Daten bei uns vorliegen.
Muss man bei der WOBAG eine Vermittlungsprovision zahlen?
Nein. Bei uns zahlen Sie lediglich die vereinbarte Miete zzgl. der Kaution.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
In der Regel nicht. Bei Kündigung ist lediglich die gesetzliche Frist von 3 Monaten einzuhalten.
Sollte die WOBAG auf Wunsch des Mieters jedoch irgendwelche Änderungen in der Wohnung vorgenommen haben, dann gilt die Mindestmietdauer von einem Jahr. Der Kündigungsverzicht gilt dann für beide Vertragsparteien. Die außerordentliche Kündigung - etwa aufgrund von erheblichen Mietmängeln oder anderen wichtigen Gründen - ist trotz Kündigungsverzicht möglich.
Wird man bei der WOBAG Mitglied?
Nein. Wir sind eine Wohnungsbaugesellschaft (GmbH) und keine Genossenschaft.
Darf ich als Azubi / Student alleine einen Mietvertrag abschließen?
Nein, zur Absicherung des Mietvertrags ist ein zweiter Vertragspartner mit eigenem, geregeltem Einkommen, notwendig.
Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung bekomme?
Das lässt sich leider nicht vorhersagen, denn das hängt von vielen Faktoren ab. Wir suchen nach Angeboten, die Ihren Wünschen entsprechen. Jedoch bemühen sich oft mehrere Interessenten um dieselbe Wohnung, darum können wir leider nicht jeden Wunsch erfüllen. Bei mehr als einem Interessenten vergeben wir eine Wohnung nach festgelegten Kriterien, wie z. B. Wartezeit und Bonität des Interessenten. Zur Überprüfung der Bonität des Mieters holt die WOBAG Auskünfte bezüglich der über ihn gespeicherten personenbezogenen statistischen Daten bei einer vertraglich gebundenen Auskunftei ein.